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Barrierefreie Webgestaltung:
Der erste Schritt zu zugänglichen Webseiten besteht darin, sich an die Richtlinien des W3C für HTML und CSS zu halten. Dies bedeutet nichts anderes, als dass korrekter, sog. valider (Validität = lat.: validus: stark, wirksam, gesund) HTML- und CSS-Code verwendet werden soll.
Die Einhaltung der HTML- und CSS-Regeln kann mit Hilfe eines Validators automatisch überprüft werden.
Voraussetzung zur Prüfung ist die Angabe eines Dokumenttyps (DOCTYPE). Er sagt dem Browser, welche Regeln für die Darstellung des Codes anzuwenden sind.
Hilfreich sind die beiden kostenlosen Browser-Plugins:
Seit 1994 steht im Grundgesetz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Seit dem 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) in Kraft.
§1: "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen."
Das BGG ist für Behörden verpflichtend; für die Wirtschaft gelten Zielvereinbarungen. Hier setzt man auf die Freiwilligkeit.
Zur Umsetzung der in §11 geforderten barrierefreien Informationstechnik wurde die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - kurz BITV - am 17. Juli 2002 veröffentlicht.
Sie stellt eine Richtlinie für die Gestaltung von Internetseiten von Behörden dar und wurde in Anlehnung an die Richtlinien des WAI (Web Accessibility Initiative) des W3C (Word Wide Web Consortium) erstellt.